Konkurs Insolvenz

Beratung

Konkurs Insolvenz

Beratung

Konkurs, Insolvenz, Beratung 

Ihr verlässlicher Partner in der Krise

Eine Firmeninsolvenz gliedert sich in Konkursverfahren und Sanierungsverfahren. Wir sind im Bereich Beratung & Begleitung  für Firmeninsolvenzen seit 30 Jahren tätig.

Ein toxischer Mix aus hohem Zinssatz, Inflation, gesunkener Nachfrage in vielen Branchen, Personalmangel, fehlendem Zugang zu Fremdkapital, geänderten Konumpfaden nach Corona, führt viele Unternehmen in die Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit.

Nicht nur über Österreich sondern auch über Westeuropa verläuft 2025 und 2026 eine Pleitewelle in großem Ausmaß.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten stehen Unternehmen und Privatpersonen somit vor einer Vielzahl von Fragen und Problemen.

Unsere Unternehmensberatung in Wien hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie kompetent und professionell durch die Insolvenz zu führen und Ihnen bei allen nachfolgenden Fragen unterstützend zur Seite zu stehen. Wir bieten umfassende Konkursberatung, um Ihre finanzielle Stabilität wiederherzustellen und den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.

Konkurs, Insolvenz, Beratung 

Ihr verlässlicher Partner in der Krise

Eine Firmeninsolvenz gliedert sich in Konkursverfahren und Sanierungsverfahren. Wir sind im Bereich Beratung & Begleitung  für Firmeninsolvenzen seit 30 Jahren tätig.

Ein toxischer Mix aus hohem Zinssatz, Inflation, gesunkener Nachfrage in vielen Branchen, Personalmangel, fehlendem Zugang zu Fremdkapital, geänderten Konumpfaden nach Corona, führt viele Unternehmen in die Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit.

Nicht nur über Österreich sondern auch über Westeuropa verläuft 2025 und 2026 eine Pleitewelle in großem Ausmaß.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten stehen Unternehmen und Privatpersonen somit vor einer Vielzahl von Fragen und Problemen.

Unsere Unternehmensberatung in Wien hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie kompetent und professionell durch die Insolvenz zu führen und Ihnen bei allen nachfolgenden Fragen unterstützend zur Seite zu stehen. Wir bieten umfassende Konkursberatung, um Ihre finanzielle Stabilität wiederherzustellen und den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.

Unsere Leistungen im Überblick

Analyse und Vorbereitung

Analyse der Zahlungsunfähigkeit: Wir überprüfen sorgfältig, ob bei Ihnen eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Erstellung notwendiger Unterlagen

Wir helfen Ihnen dabei, alle notwendigen Unterlagen für das Insolvenzgericht vorzubereiten, einschließlich des Vermögensverzeichnisses und der Finanzberichte.

Vermögensverzeichnis

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Vermögensverzeichnisses und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig sind.

Sanierungsplan

Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungspläne und beraten Sie, ob und wie ein solcher Plan eingebracht werden sollte.

Insolvenzmasse

Wir klären für Sie, welche Vermögenswerte zur Insolvenzmasse gehören und wie diese im Verfahren behandelt werden.

Unsere Geschäftsfelder im Überblick

Begleitung und Beratung während des Verfahrens

Lebenskonzept

Insolvenz Konkurs – was tun? Vorab werden gemeinsam Lebenskonzept und ein möglicher Pensionsanspruch nach dem Konkurs erörtert. Auch das Thema Sanierung, Sanierungskonzept wird durch die Sanierungsberatung vollständig abgedeckt.

Ablauf des Konkursverfahrens

Wir erklären Ihnen den Ablauf eines Konkursverfahrens und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Zu Fragen wie  Schuldenregulierungsverfahren, Vorbereitung Insolvenzantrag, Zahlungsplan vorzeitig erfüllen oder Zahlungsplan nicht erfüllen – Sie erhalten die entsprechenden Informationen und die erforderliche Übersicht.

Anmeldung von Gläubigern

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um Anmeldungen von Gläubigern zu bestreiten und Ihre Rechte zu wahren.

Anfechtung von Rechtsgeschäften

Wir empfehlen Ihnen, welche Rechtsgeschäfte und Vermögensverfügungen aus der Vergangenheit angefochten werden könnten, um Ihre Position zu stärken.

Unterstützung von Geschäftsführern und Vertretern

Haftungsfragen: Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sehen sich oft mit Haftungsbescheiden konfrontiert. Wir prüfen, ob die Abgabenrückstände in diesem Ausmaß bestehen und ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist. Eine Haftung besteht nur, wenn Abgaben und Beiträge gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt wurden.

Privatkonkurs und Schuldenregulierung

Privatkonkurs: Auch im privaten Bereich bieten wir umfassende Unterstützung. Wir helfen Ihnen, die tatsächliche Höhe der Schulden zu ermitteln, die Gläubiger zu identifizieren und einen Zahlungsplan zu entwickeln. Wir beraten Sie zu Quotenzahlungen, den Kosten eines Privatkonkurses und dem Ablauf eines Abschöpfungsverfahrens.

Vorbereitung des Insolvenzantrags

Erstellung und Überprüfung von Unterlagen: Als Ihr Steuerberater sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Wir erstellen eine vollständige Aufstellung der Gläubiger und fordern in Ihrem Auftrag Forderungsaufstellungen an. Wir überprüfen diese und stellen sicher, dass alle Informationen rechtzeitig und vollständig beim Insolvenzgericht eingereicht werden.

Unterstützung während des Insolvenzverfahrens

Weiterführung des Betriebes: Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Betrieb sinnvoll weiterzuführen und Arbeitsplätze zu sichern. Dies beinhaltet eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und bei natürlichen Personen die Beantragung der Restschuldbefreiung.

Nach dem Insolvenzverfahren

Sanierung und Neuanfang: Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zur Vermeidung zukünftiger Insolvenzen, erstellen Sanierungspläne und begleiten Sie als Sanierer. Unser Ziel ist es, dass die Insolvenz für Sie eine Chance für einen erfolgreichen Neuanfang wird.

Geförderte Unternehmensberatung

Die WK Wien und die WK NÖ fördern Sanierungsberatung, Sanierungskonzepte und Unternehmensberatung.

Wir sind dort als  zertifizierte Unternehmensberatung gelistet und förderbar.

Nach einem kostenfreien Erstgespräch begleiten wir Sie bei Einreichung des Förderantrages.

Stundensatz: € 125,- netto zzgl. 20% MwSt.

Mehr zum Thema geförderte Unternehmensberatung Wien und NÖ

Insolvenzliste Unternehmen

Zur KSV Insovenzliste Unternehmen Österreich

Insolvenz

Unsere Expertise umfasst:

  • Ausarbeitung von Alternativ- und Sanierungsplänen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
  • Prüfung der Sanierungsfähigkeit
  • Erstellung und Begleitung von Sanierungsplänen
  • Insolvenzberatung und Liquidation
  • Überschuldungsprüfung
  • Personalfragen und Lohnverrechnung im Insolvenzverfahren
  • Fortführungskonzepte und Fortbestandsprognosen
  • Finanzpläne, Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen

Konkursrecht in Österreich: Ein Leitfaden

Mag.-Spornitz-Marktforschung-Wien

Herr Mag. Spornitz, sein Team und die Netzwerkpartner der Unternehmensberatung Wien verfügen über langjähriger Erfahrung im Insolvenzbereich und veranlassen gerne Ihre Vertretung im Insolvenzverfahren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Sie sicher und professionell durch diese schweren Zeiten zu begleiten bzw. bereits im Vorfeld eine Insolvenz zu vermeiden.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Kontaktieren Sie unsere Unternehmensberatung in Wien noch heute und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Gemeinsam finden wir einen Weg, Ihr Unternehmen zu retten und wieder auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.

Das Konkursrecht in Österreich regelt die Verfahren, die zur Abwicklung zahlungsunfähiger Unternehmen und Privatpersonen erforderlich sind. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Insolvenzrechts und zielt darauf ab, die Interessen von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen zu wahren. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte des Konkursrechts in Österreich.

Grundlagen des Konkursrechts

Das Konkursrecht ist im Insolvenzgesetz (IO) geregelt. Es definiert die Voraussetzungen und den Ablauf von Konkursverfahren sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Ziel ist es, die Gläubiger eines insolventen Unternehmens oder einer zahlungsunfähigen Privatperson bestmöglich zu befriedigen und dem Schuldner die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neubeginns zu bieten.

Voraussetzungen für ein Konkursverfahren

Ein Konkursverfahren wird eröffnet, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Ablauf des Konkursverfahrens

  1. Antragstellung: Das Konkursverfahren kann entweder vom Schuldner selbst (Eigenantrag) oder von einem Gläubiger (Fremdantrag) beantragt werden. Der Antrag muss beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.
  2. Eröffnungsbeschluss: Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet über die Eröffnung des Konkursverfahrens. Bei positiver Entscheidung wird ein Eröffnungsbeschluss erlassen und ein Insolvenzverwalter bestellt.
  3. Vermögenssicherung: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Sicherung des Vermögens des Schuldners. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu erfassen und zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen.
  4. Gläubigerversammlung: Die Gläubiger werden zu einer Versammlung einberufen, bei der sie über den Fortgang des Verfahrens und mögliche Sanierungsmaßnahmen entscheiden können.
  5. Verwertung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Schuldners durch Verkauf oder Zwangsversteigerung. Die Erlöse werden nach Abzug der Verfahrenskosten anteilig an die Gläubiger verteilt.
  6. Verfahrensabschluss: Nach Verwertung der Insolvenzmasse und Verteilung der Erlöse wird das Konkursverfahren abgeschlossen. Der Schuldner kann unter bestimmten Voraussetzungen Restschuldbefreiung beantragen, um von seinen verbleibenden Schulden befreit zu werden.

Rechte und Pflichten der Parteien

Schuldner:

  • Der Schuldner ist verpflichtet, alle relevanten Informationen offenzulegen und den Insolvenzverwalter bei der Erfassung und Verwertung des Vermögens zu unterstützen.
  • Er muss alle Anweisungen des Insolvenzverwalters befolgen und darf keine Vermögensverfügungen ohne Zustimmung vornehmen.

Gläubiger:

  • Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und nachweisen.
  • Sie haben das Recht, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und über wichtige Entscheidungen mitzubestimmen.

Sanierungsverfahren

Neben dem klassischen Konkursverfahren gibt es auch die Möglichkeit eines Sanierungsverfahrens. Ziel ist es, das Unternehmen zu erhalten und zu sanieren. Hierbei wird ein Sanierungsplan erstellt, der eine teilweise Schuldenbefreiung und eine gestreckte Zahlung der verbleibenden Schulden vorsieht. Wenn die Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen, kann das Unternehmen fortgeführt werden.

Privatkonkurs

Das Konkursrecht gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen. Im Falle eines Privatkonkurses wird ebenfalls ein Insolvenzverfahren durchgeführt, wobei der Schuldner die Möglichkeit hat, einen Zahlungsplan oder ein Abschöpfungsverfahren zu beantragen. Ziel ist es, dem Schuldner eine Entschuldung und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Fazit

Das Konkursrecht in Österreich bietet einen strukturierten Rahmen für die Abwicklung von Insolvenzen und die Sanierung von Unternehmen. Es schützt die Interessen der Gläubiger und ermöglicht den Schuldnern einen geordneten Ausstieg aus ihrer finanziellen Krise.

Eine frühzeitige Konkursberatung und sorgfältige Vorbereitung sind entscheidend, um das Verfahren erfolgreich zu durchlaufen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Kosten Insolvenzverfahren Österreich

Stand 2025, die Kostenübersicht dient lediglich zur Orientierung.

  1. Gerichtskosten
  • Für die Eröffnung des Verfahrens muss ein Kostenvorschuss gezahlt werden.
  • In der Regel bis zu 4.500 €, je nach Gericht.
  1. Kosten für den Insolvenzverwalter
  • Der Verwalter übernimmt die Verwaltung und Verwertung des Vermögens.
  • Die Vergütung richtet sich nach dem Vermögen des Unternehmens:
    • 20 % der ersten 22.000 €
    • 15 % für 22.000 € – 100.000 €
    • 10 % für 100.000 € – 500.000 €
    • 8 % für 500.000 € – 1.000.000 €
  1. Weitere Kosten
  • Anmeldung einer Forderung: 25 €
  • Sanierungsverfahren: ggf. zusätzliche Kosten für den Sanierungsplan

Informationen zum außergerichtilichen Ausgleich

Ein außergerichtlicher Vergleich in Österreich benötigt grundsätzlich keine gerichtliche Genehmigung und kein behördliches Formular. Entscheidend ist jedoch, dass die Vereinbarungen mit allen Gläubigern vollständig, eindeutig und schriftlich abgeschlossen werden. 

Erforderliche Unterlagen

  1. Vollständiges Gläubigerverzeichnis

Es sollte sämtliche Gläubiger enthalten:

  • Name und Anschrift
  • Rechtsgrund der Forderung
  • Rechnungs- oder Vertragsnummer
  • ursprüngliche Forderung
  • Zinsen, Mahn- und Rechtsverfolgungskosten
  • anerkannter Gesamtbetrag zum Stichtag
  • vereinbarte Quote und Vergleichsbetrag
  • Zahlungsfrist beziehungsweise Raten
  • vorhandene Sicherheiten, Bürgschaften oder Eigentumsvorbehalte

Unbedingt zu kontrollieren sind: Finanzamt, ÖGK, Mitarbeitende, Banken, Kreditkarten, Vermieter, Leasinggesellschaften, Lieferanten sowie noch nicht abgerechnete Leistungen.

  1. Forderungsabstimmung zum Stichtag

Von jedem Gläubiger sollte eine aktuelle Saldenbestätigung vorliegen. Damit wird verhindert, dass später über Zinsen, Kosten oder weitere Rechnungen gestritten wird.

  1. Schriftliche Vergleichsvereinbarung mit jedem Gläubiger

Entweder werden einzelne Vereinbarungen oder eine gemeinsame Vereinbarung mit allen Gläubigern abgeschlossen. In der Praxis sind einzelne, inhaltlich gleichlautende Vereinbarungen meist einfacher.

Jede Vereinbarung sollte mindestens enthalten:

  • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • festgestellte Gesamtforderung
  • Vergleichsquotefestlegen
  • exakter Zahlungsbetrag
  • Fälligkeit oder Ratenplan
  • Bankverbindung und Zahlungswidmung
  • Stillhaltevereinbarung bis zur Zahlung
  • Verzicht auf Exekution und Insolvenzantrag bei vertragsgemäßer Erfüllung
  • Wirkung der vollständigen Zahlung
  • Regelung bei Zahlungsverzug
  • Behandlung bestehender Sicherheiten
  • Kostenregelung
  • österreichisches Recht und Gerichtsstand
  • Datum und rechtsgültige Unterschriften
  1. Besonders wichtige Abgeltungsklausel

Der Forderungsverzicht muss eindeutig formuliert sein.

Wichtig: Der Forderungsverzicht sollte grundsätzlich erst mit vollständiger Zahlung der Quote wirksam werden. Gleichzeitig muss genau geregelt sein, ob bei einer geringfügigen Verspätung sofort die gesamte ursprüngliche Forderung wieder auflebt oder zunächst eine schriftliche Nachfrist gesetzt werden muss. Eine Nachfrist von beispielsweise 7 oder 14 Tagen ist für das Unternehmen deutlich sicherer.

  1. Gleichbehandlungs- und Vollständigkeitserklärung

Jeder Gläubiger sollte wissen, dass die anderen unbesicherten Gläubiger ebenfalls xy % erhalten. Die WKO weist ausdrücklich auf Transparenz und Schriftlichkeit beim außergerichtlichen Ausgleich hin. Alle betroffenen Gläubiger müssen zustimmen; ein außergerichtlicher Vergleich bindet einen nicht zustimmenden Gläubiger nicht. WKO – Privatinsolvenz und außergerichtlicher Vergleich

Mögliche Formulierung: Die Schuldnerin erklärt, dass sämtliche nicht besicherten Gläubiger nach vergleichbaren Grundsätzen behandelt werden und grundsätzlich eine Quote von xy % erhalten. Sondervereinbarungen oder zusätzliche Leistungen bestehen nicht, sofern sie in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich offengelegt sind.

Besicherte Gläubiger oder Gläubiger mit Eigentumsvorbehalten können sachlich anders zu behandeln sein. Das sollte dokumentiert werden.

  1. Finanzierungsnachweis

Es muss belegt werden, dass die Vergleichsbeträge tatsächlich verfügbar sind, etwa durch:

  • Kontoauszug oder Bankbestätigung
  • verbindliche Finanzierungszusage
  • Kaufvertrag und Zahlungsnachweis bei einem Hausverkauf
  • schriftliche Finanzierungszusage eines Gesellschafters
  • Treuhandvereinbarung, falls die Auszahlung über einen Rechtsanwalt erfolgt

Ist der Hausverkauf noch nicht abgeschlossen, sollten die Vergleiche unter einer klar formulierten aufschiebenden Bedingung stehen. Bloße Verkaufserwartungen genügen nicht.

  1. Liquiditäts- und Fortbestehensplanung

Der Vergleich verhindert eine Insolvenz nur, wenn nach Zahlung der vereinbarten Quote keine Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung mehr besteht. Daher sollten vorhanden sein:

  • aktueller Vermögensstatus
  • offene Forderungen und Verbindlichkeiten
  • kurzfristige Liquiditätsplanung, möglichst wöchentlich
  • Planrechnung für zumindest zwölf Monate
  • Ergebnis- und Umsatzplanung
  • Darstellung der Sanierungsmaßnahmen
  • Nachweis, dass laufende Abgaben, Sozialversicherung, Löhne und neue Lieferantenrechnungen pünktlich bezahlt werden können
  • bei einer haftungsbeschränkten Gesellschaft gegebenenfalls eine Fortbestehensprognose
  1. Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse
  • Beschluss über den Vergleich
  • Zustimmung zur Aufnahme von Sanierungsfinanzierungen
  • Beschluss über Gesellschaftereinlagen
  • bei einer KG: dokumentierte Zustimmung beziehungsweise Maßnahmen der vertretungsbefugten Komplementärin oder des Komplementärs
  • Prüfung, wer die Vereinbarungen rechtsgültig unterschreiben darf
  1. Zahlungs- und Abschlussunterlagen

Nach Durchführung sollten abgelegt werden:

  • sämtliche Zahlungsbelege
  • Empfangsbestätigungen
  • schriftliche Bestätigung jedes Gläubigers, dass der Vergleich erfüllt ist
  • Bestätigung über die endgültige Ausbuchung der Restforderung
  • Rückgabe beziehungsweise Löschung von Sicherheiten
  • Beendigung anhängiger Mahn- oder Exekutionsverfahren
  • buchhalterische und steuerliche Erfassung der Forderungsnachlässe

 

Wichtiger rechtlicher Punkt

Ein außergerichtlicher Vergleich beseitigt eine bereits eingetretene Insolvenzantragspflicht nicht allein durch die Unterschriften. Maßgeblich ist, ob die materielle Insolvenz durch die verbindlichen Vereinbarungen und deren gesicherte Finanzierung tatsächlich beseitigt wird.

Bei Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise insolvenzrechtlicher Überschuldung ist ein Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, grundsätzlich spätestens innerhalb von 60 Tagen, zu stellen. Dieser Zeitraum darf nur für ernsthafte, erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen genutzt werden; er ist keine automatische Wartefrist.

Falls tatsächlich alle rechtsverbindlich zugestimmt haben, die Quote finanziert ist und das Unternehmen anschließend seine laufenden Verpflichtungen erfüllen kann, kann der außergerichtliche Vergleich die Insolvenz vermeiden. 

Wenn das Unternehmen nicht genug Vermögen hat, um die Kosten zu decken, kann das Gericht das Insolvenzverfahren abweisen, wodurch dieses zahlungsunfähig bleibt, die Schulden weiter bestehen und es keine Entlastung durch das Verfahren gibt.

Beispiel: Insolvenz eines Unternehmens mit 100.000 € Vermögen
  1. Gerichtskosten: ca. 4.000 €
  2. Insolvenzverwalter:
    • 20 % auf die ersten 22.000 € → 4.400 €
    • 15 % auf die nächsten 78.000 € → 11.700 €
    • Gesamtvergütung Insolvenzverwalter: 16.100 €
  3. Weitere Kosten:
    • Forderungsanmeldungen (z. B. 5 Gläubiger × 25 €) → 125 €

Gesamtkosten des Verfahrens: ca. 20.225 € (a.A.g.W.). Hinweis:
Die tatsächlichen Kosten können je nach Unternehmensgröße, Vermögen und Anzahl der Gläubiger variieren.

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+43 1 81 58 428