Businessplan Rot-Weiß-Rot Karte
Der Business Plan für Start-Up-Gründer und Investoren für die MA 35 unterliegt zentralen Zulassungskriterien, siehe dazu MA 35 für Start-Up-Gründern.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein gratis Erstgespräch in unserer Agentur. Senior Berater Mag. Spornitz freut sich auf Ihren Besuch!
Businessplan Inhalt
Der Geschäftsplan für die MA 35 hat folgenden Aufbau:
- Executive Summary
- Geschäftsplan / Konzept
- Zielgruppen / Zielmärkte
- Wettbewerbssituation und Konkurrenz
- Marketing
- SWOT-Analyse
- Finanzplan
- Kapitalbedarfsplan & Gegenüberstellung Finanzierungsplan
- Absatzplan
- Kostenplan
- Umsatzplan
- Rentabilitätsplan
- Liquiditätsplan
- Alle Planrechnungen jeweils für mind. 3 Jahre
- Anhang
Jetzt anrufen: Tel. +43-1-81 58 428
Rot-Weiß-Rot Karte für Start-Up-GründerInnen
Als Staatsangehörige/r eines Drittstaates können Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-GründerInnen beantragen, wenn
- Sie im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen,
- dazu einen schlüssigen Geschäftsplan für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens vorlegen,
- wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des geplanten Unternehmens tatsächlich persönlich ausüben,
- Kapital für das zu gründende Unternehmen in der Höhe von mindestens € 50.000, davon zumindest die Hälfte Eigenkapital, nachweisen und
- Sie nach folgenden Kriterien mindestens 50 Punkte erreichen.
Rot-Weiß-Rot Karte für selbständige Schlüsselkräfte:
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)
- Unterkunftsnachweis wie Mietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge oder Eigentumsnachweise
- Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze), der alle Risiken abdeckt
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (insbesondere Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweis über Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)
Mehr Infos unter HELP.gv.at
Zusätzlich müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Nachweis des Transfers von Investitionskapital oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und
- Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit (Businessplan)
Sonstige wichtige Regelungen zur Rot-Weiß-Rot Karte
Für Aufenthalte bis zu maximal sechs Monaten müssen Drittstaatsangehörige keinen Aufenthaltstitel, sondern ein Visum beantragen. Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen sind für bestimmte Drittstaatsangehörige auch ohne Visum möglich.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten und müssen einen Businessplan vorlegen:
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