Von der Pflicht zur Chance:
ESG-Reporting als Wettbewerbsvorteil nutzen!
Die CSRD Richtlinie macht Nachhaltigkeitsberichte für tausende Unternehmen in Österreich & Europa verpflichtend – ähnlich wichtig wie der Finanzbericht. Die Pflicht für große Unternehmen wird auch für KMU relevant, weil Banken, Investoren und große Auftraggeber Nachweise verlangen.
Ein ESG-Report zeigt, wie nachhaltig ein Unternehmen wirtschaftet, mit Menschen umgeht und die Umwelt schützt.
Ihr Wegweiser durch die CSRD:
mit uns zum erfolgreichen ESG-Report
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen CSRD-ready zu machen und ein prüffähiges ESG-Reporting zu erstellen. Unsere Leistungen im Überblick:
Kick-Off & Wesentlichkeitsanalyse
- Identifikation relevanter ESG-Themen (doppelte Wesentlichkeit)
- Stakeholderanalyse & Risikobewertung
Datenerhebung & Strukturierung
- Sammlung relevanter Kennzahlen (Energie, Emissionen, Mitarbeiter, Governance)
- Aufbau eines internen ESG-Datenmanagements
Berichtserstellung nach CSRD/ESRS
- Strukturierter ESG-Bericht inkl. aller Pflichtinhalte
- Abgleich mit EU-Taxonomie, GRI & DNK
Management-Workshop & Zieldefinition
- ESG-Strategie & messbare KPIs
- Roadmap zur Umsetzung
Vorbereitung der externen Prüfung
- Aufbereitung für Wirtschaftsprüfer („Limited Assurance“)
- Begleitung im Prüfungsprozess
Nachhaltigkeit messbar machen – wir erstellen Ihren ESG-Report
- Wir erstellen & begleiten den ESG-Report inhaltlich und methodisch.
- Die rechtliche Verantwortung & Unterzeichnung liegt beim Unternehmen selbst (Geschäftsführung).
- Die externe Prüfung erfolgt durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfstelle.
Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen CSRD-Pflicht
- Klare, prüffähige ESG-Daten & Kennzahlen
- Verbesserte Position bei Banken, Investoren & Förderstellen
- Positiver Nachhaltigkeits-Effekt auf Marke & Reputation
Nächste Schritte
Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot mit Zeit- und Kostenplan.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Inhalt & Eckpunkte der CSRD-Richtlinie
- Ziel der Richtlinie
- Schaffung eines einheitlichen europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichte.
- Erhöhung der Transparenz für Investoren, Banken, Kunden und Öffentlichkeit.
- Sicherstellung, dass Unternehmen vergleichbare, verlässliche und prüfbare Daten zu ESG-Themen veröffentlichen.
- Wen betrifft die CSRD?
- Große Unternehmen ab 2025 (Bericht über Geschäftsjahr 2024), wenn sie zwei von drei Kriterien erfüllen:
- 250 Mitarbeiter
- 40 Mio. € Umsatz
- 20 Mio. € Bilanzsumme
- Kapitalmarktorientierte KMU (außer Kleinstunternehmen) ab 2026, Bericht über 2025 (mit Übergangsfristen).
- Nicht-EU-Unternehmen mit > 150 Mio. € Umsatz in der EU ab 2028.
- Inhaltliche Anforderungen (Berichtspflichten)
Die CSRD verlangt Berichte nach den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards).
Inhalte sind in drei Hauptbereiche gegliedert:
- A) Umwelt (Environmental)
- CO₂-Emissionen (Scope 1–3)
- Klimaziele & Klimarisiken
- Energieverbrauch & erneuerbare Energien
- Ressourcenverbrauch, Wasser, Biodiversität
- Abfallmanagement & Kreislaufwirtschaft
- B) Soziales (Social)
- Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Sicherheit
- Diversität & Inklusion (z. B. Geschlechtergleichstellung)
- Weiterbildung & Mitarbeiterentwicklung
- Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette
- Gesellschaftliches Engagement
- C) Unternehmensführung (Governance)
- Unternehmenswerte & Geschäftsethik
- Compliance & Anti-Korruption
- Aufsichts- und Managementstrukturen
- Risikomanagement (inkl. ESG-Risiken)
- Vergütungssysteme (z. B. Nachhaltigkeitsboni)
- Besondere Grundprinzipien
- Doppelte Wesentlichkeit:
- Outside-in: Wie wirken ESG-Faktoren auf das Unternehmen (z. B. Klimarisiken)?
- Inside-out: Wie wirkt das Unternehmen auf Umwelt & Gesellschaft (z. B. CO₂-Ausstoß, Lieferkette)?
- Verpflichtende externe Prüfung: ESG-Daten müssen durch Wirtschaftsprüfer oder unabhängige Stellen verifiziert werden.
- Digitale Berichtspflicht: Nachhaltigkeitsdaten müssen in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format (XBRL / ESEF) veröffentlicht werden.
- Zeitplan
- 2024: Unternehmen, die schon unter die alte NFRD fallen (große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 MA).
- 2025: Alle großen Unternehmen (Bericht über 2024).
- 2026: Kapitalmarktorientierte KMU (Bericht über 2025).
- 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit starker EU-Präsenz.
- Bedeutung für Unternehmen
- Hoher Initialaufwand: Datenerhebung, Prozesse, Systeme müssen angepasst werden.
- Chance: Zugang zu Förderungen, leichterer Kreditzugang (Banken verlangen ESG-Daten), Imagegewinn.
- Risiko: Wer nicht berichtet, riskiert Bußgelder und Wettbewerbsnachteile.
Gliederung ESG-Reporting
Wir machen ESG-Reporting einfach, effizient und prüffähig. Die von uns erstellten ESG-Reportings haben folgenden Aufbau:
- Einleitung
1.1 Vorwort der Geschäftsführung
1.2 Zielsetzung des Berichts
1.3 Anwendungsbereich & Berichtsgrenzen
1.4 Wesentlichkeitsanalyse & Stakeholderdialog
- Unternehmensprofil
2.1 Unternehmensstruktur & Geschäftsfelder
2.2 Märkte & Standorte
2.3 Unternehmensstrategie & Nachhaltigkeitsansatz
2.4 Mitgliedschaften, Zertifizierungen & Standards
- Environmental (Umwelt)
3.1 Energie- & Ressourceneinsatz
- Energieverbrauch (erneuerbar/nicht erneuerbar)
- Energieeffizienzmaßnahmen
3.2 Emissionen & Klimaschutz
- CO₂-Bilanz (Scope 1, 2, 3)
- Klimaziele & Dekarbonisierungsstrategie
3.3 Ressourcenmanagement
- Wasserverbrauch & Abwassermanagement
- Materialeinsatz & Kreislaufwirtschaft
- Abfall & Recyclingquoten
3.4 Produkte & Dienstleistungen
- Nachhaltige Produktentwicklung
- Ökobilanzen / Life Cycle Assessment
- Social (Soziales)
4.1 Mitarbeiter & Arbeitsbedingungen
- Beschäftigtenstruktur (Diversität, Gleichstellung)
- Arbeitszeitmodelle & Work-Life-Balance
- Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
4.2 Weiterbildung & Qualifizierung
- Schulungsprogramme
- Fachkräfteentwicklung
4.3 Gesellschaftliches Engagement
- Soziale Projekte & Sponsoring
- Lokale Verantwortung
4.4 Menschenrechte & Lieferkette
- Lieferantenkodex
- Monitoring & Audits
- Governance (Unternehmensführung)
5.1 Unternehmensführung & Werte
- Leitbild, Ethikrichtlinien, Compliance
5.2 Organisationsstruktur
- Gremien & Kontrollinstanzen
- Frauenquote in Führungsebenen
5.3 Vergütungssysteme
- Nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme
5.4 Risiko- & Chancenmanagement
- ESG-bezogene Risiken
- Internes Kontrollsystem
5.5 Datenschutz & IT-Sicherheit
- Kennzahlen & Performance
6.1 ESG-KPIs im Überblick
- Tabellen & Diagramme
- Vergleich mit Vorjahren
6.2 Bezug zu Standards
- EU-Taxonomie
- GRI, DNK oder SASB
- UN SDGs
- Ausblick & Ziele
7.1 Geplante Maßnahmen (kurz- & mittelfristig)
7.2 Langfristige Nachhaltigkeitsstrategie
7.3 Innovations- & Transformationsprojekte
- Anhang
8.1 GRI-/DNK-Index
8.2 Glossar der ESG-Begriffe
8.3 Kontakt & Feedbackmöglichkeiten
Wer darf bei der Erstellung mitwirken?
- Interne Abteilungen: Controlling, HR, Einkauf, Technik, Nachhaltigkeitsmanagement.
- Externe Unternehmensberater oder ESG-Agenturen:
- Sie dürfen den Bericht erstellen, vorbereiten und ausformulieren,
- aber sie sind nicht rechtlich verantwortlich.
- Wirtschaftsprüfer:
- Müssen den ESG-Report künftig prüfen (Limited Assurance, später Reasonable Assurance).
- Dürfen aber nicht gleichzeitig Berater & Prüfer in derselben Sache sein (Trennungsgebot, ähnlich wie bei Jahresabschlüssen).
Praktische Umsetzung
- KMU & große Unternehmen → dürfen externe Berater mit der Erstellung beauftragen.
- Offiziell einreichen darf aber nur das Unternehmen selbst (Geschäftsführung).
- Pflicht: Externe Prüfung (ähnlich wie beim Jahresabschluss) durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfgesellschaft.
Inhalt einer Wesentlichkeitsanalyse für ESG-Reporting
Die Wesentlichkeitsanalyse bildet den zentralen Ausgangspunkt für ein ESG-Reporting. Sie zeigt klar, welche Themen für Ihr Unternehmen und Ihre Stakeholder wirklich relevant sind, und macht den gesamten Prozess transparent, prüffähig und glaubwürdig. Genau an diesem Punkt ist der ideale Zeitpunkt, externes Know-how einzubinden: Unsere Unternehmensberatung unterstützt Sie dabei, die entscheidenden ESG-Faktoren zu identifizieren, strukturiert aufzubereiten und so den Grundstein für einen erfolgreichen, CSRD-konformen Bericht zu legen.
Definition & Ziel
- Identifikation der wesentlichen ESG-Themen für das Unternehmen
- Bewertung nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit:
- Inside-out → Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt & Gesellschaft?
- Outside-in → Welche Nachhaltigkeitsthemen wirken auf das Unternehmen zurück (z. B. Klimarisiken, Regulierung)?
Schritte & Inhalte
a) Stakeholderanalyse
- Relevante Interessensgruppen: Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Investoren, Aufsichtsbehörden, NGOs, Gemeinden.
- Erwartungshaltung & Anforderungen an Nachhaltigkeit.
b) Themenfelder definieren
- Orientierung an ESRS / GRI-Standards. Typische ESG-Themen:
- Umwelt: Klimawandel, CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
- Soziales: Arbeitsbedingungen, Diversität, Gesundheit & Sicherheit, Menschenrechte in der Lieferkette
- Governance: Unternehmensethik, Korruptionsprävention, Vergütungssysteme, Compliance
c) Bewertung der Themen
- Relevanz für Stakeholder (z. B. über Befragungen, Interviews, Workshops)
- Geschäftsauswirkungen auf das Unternehmen (Risiken, Chancen, finanzielle Bedeutung)
d) Matrix (Doppelte Wesentlichkeit)
- Visualisierung in einer Wesentlichkeitsmatrix:
- Achse X: Bedeutung für das Unternehmen (finanzielle Risiken/Chancen)
- Achse Y: Bedeutung für Stakeholder (gesellschaftlicher/ökologischer Impact)
- Die Themen im „oberen rechten Quadranten“ = wesentlich → müssen im ESG-Report detailliert dargestellt werden.
e) Dokumentation & Ergebnisse
- Beschreibung der Methodik (Stakeholderdialog, Bewertungslogik)
- Darstellung der Matrix
- Auswahl der priorisierten ESG-Themen
- Begründung, warum bestimmte Themen wesentlich sind
Ergebnis
- Liste der wesentlichen ESG-Themen, die in den Bericht einfließen
- Basis für Zielsetzungen, KPIs & Maßnahmen
- Nachweis der Transparenz & Nachvollziehbarkeit für Prüfer und Stakeholder